Barrierefreiheit in der Gastronomie – ein unterschätztes Thema
Rund 13 Millionen Menschen in Deutschland leben mit einer anerkannten Schwerbehinderung. Hinzu kommen Millionen älterer Menschen, die unter eingeschränktem Sehvermögen, motorischen Schwierigkeiten oder kognitiven Einschränkungen leiden – ohne offiziell als „behindert" zu gelten. Sie alle sind potenzielle Gäste. Und sie alle stoßen in der Gastronomie regelmäßig auf unnötige Barrieren.
Eine davon ist die Speisekarte. Zu kleine Schrift, schlechter Farbkontrast, kein barrierefreies digitales Menü – für viele Menschen bedeutet das: raten, nachfragen, auf Hilfe angewiesen sein. Oder schlicht: woanders hingehen.
Als Gastronom hast du die Möglichkeit, das zu ändern.
Rechtliche Grundlagen: Was gilt ab wann?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das die europäische European Accessibility Act (EAA) Richtlinie in deutsches Recht umsetzt, ist seit Juni 2025 in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen, bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten.
Für Gastronomen relevant: Wer eine Website, einen Online-Shop oder eine Appbetreibt – also zum Beispiel Online-Reservierungen, digitale Speisekarten oder Bestell-Apps anbietet –, muss diese barrierefrei gestalten. Die Anforderungen orientieren sich an den international anerkannten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA).
Ausnahmen gelten für Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter und weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz), sofern die Barrierefreiheit eine unverhältnismäßige Belastung darstellt. Für alle anderen gilt: Handlungsbedarf besteht jetzt.
Bestehende Regelungen für den öffentlichen Bereich
Betreibst du ein Restaurant in einem öffentlichen Gebäude oder bist du Teil einer öffentlich geförderten Einrichtung (z. B. Kantine in einer Behörde, Mensa, Veranstaltungsgastronomie für städtische Einrichtungen), gelten möglicherweise bereits strengere Anforderungen aus der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) oder vergleichbaren Landesregelungen.
Was bedeutet WCAG 2.1 für digitale Speisekarten?
Die WCAG – die Web Content Accessibility Guidelines des World Wide Web Consortiums (W3C) – definieren, wie digitale Inhalte gestaltet sein müssen, damit sie für möglichst alle Menschen nutzbar sind. Sie sind in vier Grundprinzipien gegliedert: Wahrnehmbar, Bedienbar, Verständlich und Robust (englisch: POUR).
Für eine digitale Speisekarte bedeutet das konkret:
Wahrnehmbar
Alle Inhalte müssen so präsentiert werden, dass sie von möglichst vielen Menschen wahrgenommen werden können – unabhängig von Sinneseinschränkungen.
Kontrastverhältnis: Text muss ein Mindest-Kontrastverhältnis von 4,5:1 gegenüber dem Hintergrund aufweisen (für große Schrift ab 18pt: 3:1). Ein helles Grau auf weißem Hintergrund ist damit nicht zulässig.
Alternativtexte für Bilder: Jedes Bild eines Gerichts braucht einen beschreibenden Alt-Text, damit Screenreader-Nutzer wissen, was abgebildet ist.
Keine rein visuelle Informationsvermittlung: Allergene dürfen nicht ausschließlich durch Farbe gekennzeichnet sein – wer farbenblind ist, kann das nicht erkennen. Symbole oder Text müssen die Farbe ergänzen oder ersetzen.
Bedienbar
Alle Funktionen der Karte müssen auch ohne Maus, also per Tastatur oder Sprachsteuerung, nutzbar sein.
Tastaturnavigation: Menüpunkte, Filter und Schaltflächen müssen per Tab-Taste erreichbar sein.
Keine Zeitlimits: Falls deine digitale Karte Sessions hat (z. B. bei einer Bestell-App), darf es kein hartes Zeitlimit ohne Warnung geben.
Fokus-Indikatoren: Beim Navigieren per Tastatur muss immer sichtbar sein, welches Element gerade aktiv ist.
Verständlich
Inhalte und Bedienung müssen klar und vorhersehbar sein.
Sprache auszeichnen: Der HTML-Code der Seite muss die Sprache des Inhalts deklarieren (
lang="de"), damit Screenreader korrekt vorlesen.Fehlermeldungen: Falls deine Karte Bestellfunktionen hat und ein Eingabefehler auftritt, muss die Fehlermeldung klar beschreiben, was falsch war und wie es behoben werden kann.
Konsistente Navigation: Kategorien und Navigationselemente sollten auf allen Unterseiten gleich angeordnet sein.
Robust
Inhalte müssen so aufgebaut sein, dass sie mit aktuellen und zukünftigen Hilfstechnologien (Screenreader, Braille-Displays etc.) kompatibel sind.
Sauberes HTML: Verwende semantisch korrektes HTML – Überschriften als
<h1>,<h2>etc., Listen als<ul>oder<ol>, keine rein visuellen Formatierungen ohne strukturelle Bedeutung.ARIA-Labels: Wo HTML-Semantik nicht ausreicht, helfen ARIA-Attribute dabei, Screenreadern zusätzliche Kontextinformationen zu geben.
Praktische Umsetzung: So wird deine digitale Speisekarte barrierefrei
Schritt 1: Bestandsaufnahme machen
Bevor du optimierst, weißt du, wo deine Karte steht. Tools wie der WAVE Web Accessibility Evaluator (kostenlos, wave.webaim.org) oder der axe Browser-Extension scannen deine Website und zeigen Verstöße gegen WCAG-Kriterien auf einen Blick.
Schritt 2: Kontraste und Typografie prüfen
Überprüfe alle Schrift-Hintergrund-Kombinationen mit einem Contrast Checker (z. B. contrast-ratio.com). Achte besonders auf Preisangaben, Zutatenlisten und Fußnoten – diese werden häufig in kleiner, hellgrauer Schrift gesetzt und fallen dann durch den WCAG-Test.
Mindestschriftgröße für Fließtext auf digitalen Karten: 16px. Für Überschriften entsprechend größer.
Schritt 3: Bilder mit Alt-Texten versehen
Jedes Gerichtsbild braucht einen konkreten Alt-Text, der das Gericht beschreibt – nicht nur „Bild" oder „Foto". Ein guter Alt-Text für ein Pastagericht könnte lauten: „Tagliatelle mit Steinpilzen, Parmesan und frischem Thymian in einem tiefen Teller". Dekorative Bilder ohne Informationsgehalt erhalten ein leeres Alt-Attribut (alt=""), damit Screenreader sie überspringen.
Schritt 4: Tastaturnavigation testen
Öffne deine digitale Speisekarte und versuche, sie ausschließlich mit der Tab-Taste zu navigieren. Kannst du alle Kategorien, Gerichte und Filterfunktionen erreichen? Ist jederzeit sichtbar, wo du dich befindest? Wenn nicht, muss dein Entwickler nachjustieren.
Schritt 5: Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen
Das BFSG verpflichtet betroffene Unternehmen, eine Barrierefreiheitserklärungauf ihrer Website zu veröffentlichen. Diese dokumentiert den aktuellen Umsetzungsstand, bekannte Mängel und einen Kontaktweg für Feedback. Vorlagen dafür findest du beim Bundesfachstelle Barrierefreiheit.
Gedruckte Speisekarten: Was lässt sich verbessern?
Das BFSG gilt primär für digitale Angebote. Für gedruckte Speisekarten gibt es aktuell keine bundesweite gesetzliche Pflicht zur Barrierefreiheit. Trotzdem lohnt es sich, auch hier auf barrierefreundliche Gestaltung zu achten – nicht nur aus ethischen Gründen, sondern weil es die Lesbarkeit für alle Gäste verbessert:
Schriftgröße mindestens 12pt, besser 14pt für Gerichte und Beschreibungen
Kontrastreiche Gestaltung – schwarzer Text auf weißem oder cremefarbenem Grund ist am lesbarsten
Serifenlose Schriften wie Arial, Helvetica oder Gill Sans sind für sehschwache Personen leichter zu lesen als Serifenschriften
Ausreichend Zeilenabstand (mindestens 1,5-fach) erleichtert das Lesen für Menschen mit Dyslexie
Große Karten in Großdruck auf Anfrage bereithalten – ein einfach ausgedrucktes A3-Format mit vergrößertem Text kann für sehbehinderte Gäste ein echter Mehrwert sein
Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen gegen das BFSG?
Verstöße gegen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz können von Marktüberwachungsbehörden geahndet werden. Die zuständigen Behörden der Bundesländer können bei Verstößen Bußgelder verhängen. Zusätzlich haben anerkannte Verbände das Recht, Abmahnungen auszusprechen – ähnlich wie im Wettbewerbsrecht. Das Risiko kostenintensiver Abmahnungen sollte nicht unterschätzt werden, besonders wenn Mitbewerber die neue Rechtslage aktiv beobachten.
Darüber hinaus gilt: Wer eine digitale Karte betreibt, die für Menschen mit Behinderung nicht nutzbar ist, kann sich in bestimmten Konstellationen dem Vorwurf der Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ausgesetzt sehen.
Barrierefreiheit als Wettbewerbsvorteil
Barrierefreiheit klingt nach Aufwand – und anfangs ist es das auch. Aber die Perspektive lohnt sich: Rund 25 Prozent der Bevölkerung profitieren direkt von barrierefreien Angeboten, wenn man neben Menschen mit Behinderung auch ältere Gäste, Menschen mit temporären Einschränkungen (z. B. gebrochener Arm, Augenentzündung) und Eltern mit Kleinkindern einbezieht.
Barrierefreie digitale Speisekarten sind außerdem besser für SEO: Suchmaschinen lesen Alt-Texte, saubere HTML-Struktur und semantisch korrekte Auszeichnung – und belohnen sie mit besseren Rankings. Barrierefreiheit und Suchmaschinenoptimierung gehen hier Hand in Hand.
Fazit: Jetzt handeln, nicht abwarten
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist in Kraft. Wer digitale Speisekarten, Bestell-Apps oder Online-Reservierungen betreibt und kein Kleinstunternehmen ist, muss handeln – spätestens jetzt. Doch auch unabhängig von gesetzlichen Pflichten gilt: Eine barrierefreie Speisekarte ist eine bessere Speisekarte. Sie ist lesbarer, nutzerfreundlicher, besser strukturiert und schließt niemanden aus.
Starte mit einer Bestandsaufnahme, behebe die offensichtlichsten Mängel bei Kontrast und Alt-Texten, und arbeite dann systematisch an einer vollständig WCAG-konformen Lösung. Deine Gäste – alle von ihnen – werden es dir danken.