PAngV! Die Preisangabenverordnung in der Gastronomie: Was muss auf die Speisekarte?
6. April 2026Was ist die Preisangabenverordnung?
Die Preisangabenverordnung (PAngV) ist eine deutsche Verordnung, die regelt, wie Preise gegenüber Verbrauchern ausgezeichnet werden müssen. Sie gilt für alle Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen an Endverbraucher verkaufen – und damit auch für Restaurants, Cafés, Bars, Imbisse und alle anderen Betriebe der Gastronomie.
Ziel der PAngV ist Preistransparenz: Gäste sollen auf einen Blick erkennen können, was sie für ein Gericht oder Getränk bezahlen – ohne versteckte Aufschläge, missverständliche Formulierungen oder irreführende Darstellungen.
Die aktuell gültige Fassung der PAngV ist seit Mai 2022 in Kraft und hat die Vorgängerversion deutlich überarbeitet. Wer die Neuerungen noch nicht im Blick hat, sollte seine Speisekarte zeitnah prüfen.
Was muss in der Gastronomie ausgezeichnet werden?
Grundsatz: Endpreise inklusive aller Steuern und Abgaben
Der wichtigste Grundsatz der PAngV lautet: Auf der Speisekarte müssen immer Endpreise angegeben werden. Das ist der Preis, den der Gast tatsächlich zahlt – also inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und aller sonstigen Preisbestandteile.
Ein Preis wie „Schnitzel 12,– zzgl. MwSt." ist in der Gastronomie gegenüber Verbrauchern nicht zulässig. Die Mehrwertsteuer muss eingerechnet sein.
Speisen und Getränke
Alle angebotenen Speisen und Getränke müssen mit ihrem vollständigen Endpreis ausgezeichnet sein. Das gilt für die Speisekarte am Tisch, für Aushänge, für Bestelltafeln an der Theke und für digitale Karten – kurz: für jede Form der Preiskommunikation gegenüber Gästen.
Portionsgrößen und Mengenangaben
Bei Getränken muss die Menge angegeben werden, auf die sich der Preis bezieht. Die üblichen Angaben sind:
Bei Bier: 0,3 l oder 0,5 l
Bei Wein und Sekt: 0,1 l, 0,2 l oder 0,25 l
Bei Spirituosen: 2 cl, 4 cl oder 5 cl
Bei Wasser und Softdrinks: 0,2 l, 0,25 l, 0,33 l oder 0,5 l
Für Speisen ist eine Gewichts- oder Mengenangabe nur dann Pflicht, wenn der Preis maßgeblich von der Portionsgröße abhängt und das ohne Angabe nicht erkennbar wäre – etwa bei Steaks, die nach Gewicht berechnet werden.
Servicepauschalen und Gedeckpreise
Erhebst du ein Gedeck, einen Brotkorb-Aufschlag oder eine Servicepauschale, musst du das transparent kommunizieren – am besten direkt in der Speisekarte oder gut sichtbar am Eingang. Überraschende Aufschläge auf der Rechnung, über die der Gast vorher nicht informiert wurde, sind unzulässig.
Die Speisekarte als Preisaushang: Wo muss sie sichtbar sein?
Laut PAngV und ergänzenden gastronomischen Vorschriften musst du deine Speise- und Getränkekarte so aushängen oder auslegen, dass Gäste die Preise vor der Bestellung einsehen können. Das bedeutet konkret:
Die Karte muss am Eingang oder gut sichtbar im Gastraum zugänglich sein – nicht erst nach dem Platznehmen
Bei Außengastronomie (Terrasse, Biergarten) müssen die Preise auch dort einsehbar sein
Bei Abholgeschäft oder Straßenverkauf muss ein gut lesbarer Preisaushang vorhanden sein
Für digitale Speisekarten gilt dasselbe: Wenn Gäste ausschließlich per QR-Code auf die Karte zugreifen können, muss der Zugang einfach und zuverlässig sein. Eine Karte, die nur „auf Anfrage" existiert oder deren QR-Code nicht funktioniert, erfüllt die Anforderungen nicht.
Mehrwertsteuersätze in der Gastronomie: Was gilt aktuell?
Die Mehrwertsteuer in der Gastronomie war in den letzten Jahren ein bewegliches Ziel. Zur Orientierung die aktuelle Lage:
Speisen zum Verzehr vor Ort unterliegen dem regulären Steuersatz von 19 %
Speisen zum Mitnehmen (Take-away) unterliegen grundsätzlich dem reduzierten Steuersatz von 7 %, sofern es sich um Grundnahrungsmittel handelt
Getränke – sowohl vor Ort als auch zum Mitnehmen – unterliegen in der Regel dem regulären Steuersatz von 19 %, mit Ausnahmen bei bestimmten Produkten wie Milch
Wichtig: Steuerliche Regelungen können sich ändern. Prüfe die aktuell gültigen Sätze regelmäßig und passe deine Preisauszeichnung bei Änderungen umgehend an. Im Zweifelsfall hilft ein Steuerberater mit gastronomischer Erfahrung weiter.
Häufige Fehler bei der Preisauszeichnung in der Gastronomie
Fehler 1: Preise ohne Mehrwertsteuer ausweisen
Der Klassiker, besonders in Betrieben, die ursprünglich im B2B-Bereich tätig waren und nun auch Endverbraucher bedienen. Gegenüber Gästen müssen immer Bruttopreise angegeben werden.
Fehler 2: Kein Preisaushang am Eingang
Viele Gastronomen legen die Karte nur am Tisch aus – vergessen aber den Aushang am Eingang. Gäste haben ein Recht darauf, die Preise zu kennen, bevor sie das Lokal betreten.
Fehler 3: Fehlende Mengenangaben bei Getränken
„Bier 4,50 €" ohne Angabe der Menge ist nicht ausreichend. Ohne Mengenangabe weiß der Gast nicht, ob er 0,3 l oder 0,5 l bekommt.
Fehler 4: Veraltete Preise auf der Karte
Wenn die tatsächlich berechneten Preise von den ausgezeichneten abweichen – egal ob nach oben oder nach unten –, ist das ein Verstoß gegen die PAngV. Aktualisiere Preise sofort, wenn du sie änderst.
Fehler 5: Versteckte Aufschläge auf der Rechnung
Ein Serviceaufschlag, der nirgendwo in der Karte erwähnt wird und erst auf der Rechnung auftaucht, ist unzulässig. Kommuniziere alle Aufschläge transparent und vorab.
Fehler 6: Unleserliche Preisangaben
Die PAngV verlangt, dass Preisangaben „leicht lesbar" sind. Winzige Schrift, schlechter Kontrast oder abgenutzte Karten, auf denen Preise kaum noch erkennbar sind, können als Verstoß gewertet werden.
Was droht bei Verstößen gegen die PAngV?
Verstöße gegen die Preisangabenverordnung können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Die zuständigen Behörden – meist das Ordnungsamt oder die Verbraucherschutzbehörde – können bei Kontrollen Bußgelder verhängen.
Darüber hinaus können Mitbewerber oder Verbraucherschutzverbände Abmahnungen aussprechen, wenn Preise irreführend oder unvollständig ausgezeichnet sind. Die Abmahnkosten können schnell in die Tausende gehen – ein Risiko, das sich mit einer korrekten Preisauszeichnung leicht vermeiden lässt.
Sonderfall: Tagesgerichte und wechselnde Angebote
Tagesgerichte oder Wochenangebote, die nicht in der Hauptkarte stehen, müssen ebenfalls korrekt ausgezeichnet sein – auf einer Tafel, einem Aufsteller oder einer digitalen Anzeige. Auch hier gelten die gleichen Regeln: Endpreise, Mengenangaben bei Getränken und klar lesbare Darstellung.
Wer häufig wechselnde Angebote hat, profitiert besonders von einer digitalen Lösung: Preise und Gerichte lassen sich in Sekunden aktualisieren, ohne neue Tafeln zu beschriften oder Druckmaterial zu bestellen.
Preisangabenverordnung und digitale Speisekarten
Digitale Speisekarten bieten für die Einhaltung der PAngV einige Vorteile: Preisänderungen lassen sich sofort und überall gleichzeitig umsetzen, Mengenangaben und Pflichtinformationen können strukturiert hinterlegt werden, und es gibt keine veralteten Druckversionen im Umlauf.
Gleichzeitig bringt die Digitalisierung neue Pflichten mit sich: Die Karte muss technisch zuverlässig und jederzeit zugänglich sein. Eine Karte, die wegen eines Serverausfalls oder eines defekten QR-Codes nicht aufrufbar ist, erfüllt die Pflicht zur Preisauszeichnung nicht. Wer ausschließlich auf digitale Karten setzt, sollte deshalb entweder eine gedruckte Ausweichlösung bereithalten oder auf eine technisch robuste Plattform setzen.
Fazit: Preistransparenz schützt und überzeugt
Die Preisangabenverordnung ist kein bürokratisches Hindernis, sondern ein sinnvolles Instrument zum Schutz von Verbrauchern – und letztlich auch von Gastronomen. Wer transparent und korrekt auszeichnet, vermeidet Abmahnungen, baut Vertrauen auf und sorgt dafür, dass Gäste ohne böse Überraschungen aus dem Restaurant gehen.
Prüfe deine Speisekarte regelmäßig auf Aktualität und Vollständigkeit. Und wenn du Preise änderst – egal ob wegen gestiegener Einkaufskosten, Saisonalität oder strategischer Neuausrichtung –, dann tu es konsequent auf allen Kanälen gleichzeitig.